Aktuelle Beschlüsse des OÖFV-Präsidiums

 

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Im Gegensatz zu dem seit Mitte März wieder möglichen Nachwuchstraining warten die Amateurfußballer/innen im Erwachsenenbereich aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen weiterhin auf ihre Rückkehr ...

 

... auf den Fußballplatz. Für den OÖ FUSSBALLVERBAND hat das vollständige Absolvieren der Hinrunde und damit die Voraussetzung für eine Wertung der laufenden Meisterschaft sowie die Durchführung der jeweils verbleibenden sieben Duelle im Transdanubia Landescup und OÖ Ladies Cup Priorität, weshalb auch eine Verlängerung der Saison bis 4. Juli ins Auge gefasst wird. Dafür ist allerdings noch ein formaler Beschluss des ÖFB-Präsidiums Ende April notwendig. Damit sind aber alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die im Verantwortungsbereich des OÖFV liegen. 

Maßgeblich für die Austragung der Nachtragsspiele aus dem Herbst und eine Wertung ist der Zeitpunkt der Erlaubnis des Gesetzgebers für die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs. Der spätestmögliche Termin für die Wiederaufnahme des Meisterschaftsbetriebs ist der 13. Juni (HIER gibt es das detaillierte Szenario). Um eine angemessene sechswöchige Vorbereitungszeit gewährleisten zu können, bedarf es somit der Erlaubnis spätestens ab 3. Mai für zumindest einen eingeschränkten Trainingsbetrieb und ab 17. Mai für Vollkontakttraining und Aufbauspiele.

Das Präsidium des OÖ FUSSBALLVERBANDES hat in seiner Sitzung vom 12. April 2021 unter Berücksichtigung der gültigen Bestimmungen und nach einer eingehenden Beurteilung der aktuellen Lage in Bezug auf das von der COVID-19-Pandemie massiv beeinträchtigte Amateurfußballwesen in unserem Bundesland folgende Beschlüsse gefasst:

  • Es sollen von der vierten Leistungsstufe abwärts nur mehr die ausständigen Spiele der Hinrunde 2020 sowie die verbleibenden Spiele im Transdanubia Landescup und OÖ Ladies Cup 2020/21 zur Austragung kommen. Die Rückrunde 2021 und die Relegation werden ersatzlos abgesagt.

  • Sollte aufgrund der Verordnungen des Gesetzgebers bis zum 3. Mai kein zumindest eingeschränkter Trainingsbetrieb bzw. ab spätestens 17. Mai kein vollständiges Training mit Körperkontakt möglich sein, wird die Meisterschaft 2020/21 in allen Spielklassen, in denen keine Wertung vorgenommen werden konnte, annulliert. Da in zwei Ligen die Hinrunde vollständig absolviert wurde und eine Wertung vorgenommen werden kann, sind gemäß den gültigen Bestimmungen – sofern alle anderen Ligen annulliert werden – der Erst- und Zweitplatzierte der 2. Klasse Nordost sowie der Erstplatzierte der 2. Frauenklasse Nordost zum Aufstieg berechtigt.

  • Die Bestimmung zum verpflichtenden Einsatz von U22-Spielern in der Kampfmannschaft wird mit Beginn der Meisterschaft 2021/22 außer Kraft gesetzt. Stattdessen soll ein Bonussystem mit dem Ziel der Nachwuchsförderung eingeführt werden, das in den nächsten Wochen erarbeitet wird.

  • Das OÖFV-Anreizsystem kommt 2021 nicht auf Basis der vorgesehenen spielbetriebsrelevanten Kriterien zur Ausschüttung, sondern es können alle OÖFV-Mitgliedsvereine um eine Utensilienzuteilung ansuchen. In diesem Topf des OÖ FUSSBALLVERBANDES stehen 200.000 Euro zur Verfügung, die aliquot unter den fristgerecht eingereichten Ansuchen aufgeteilt werden.

  • Die für 2021 vorgesehene Erhöhung der Schiedsrichtergebühren wird aufgeschoben und soll erst mit Juli 2022 in Kraft treten.

„Der OÖ FUSSBALLVERBAND und seine Vereine haben einen wesentlichen Zweck, nämlich den tausenden Aktiven in einem organisierten Umfeld die Ausübung ihres Hobbys zu ermöglichen. Daher haben wir nun unter Einbeziehung aller Möglichkeiten die Rahmenbedingungen abgesteckt, die für ein Abschließen der Hinrunde erforderlich sind, um ein zweites Jahr ohne Wertung zu vermeiden. Maßgeblich entscheidend sind aber die Entwicklung der Pandemie und Lockerungen des Gesetzgebers für den Amateursport, wobei hier in den nächsten Wochen der Zeitfaktor der herausforderndste Gegner sein wird. Ergänzend zu den Eckpfeilern zu einer möglichen Fortführung der aktuellen Saison hat das Präsidium aber auch generelle Weichenstellungen in Bezug auf Bestimmungen und Förderungen vorgenommen, die in der aktuellen Situation zielführend sind und für unsere Vereine eine Erleichterung darstellen“, erklärt OÖFV-Präsident Gerhard Götschhofer.

Abschließend darf der OÖ FUSSBALLVERBAND auf zwei Angebote hinweisen, die den OÖFV-Mitgliedsvereinen finanzielle Unterstützung bieten: Ein Antrag für Zuschüsse für das 4. Quartal 2020 kann beim NPO-Fonds noch bis 15. Mai 2021 gestellt werden (mehr Details HIER), zudem stellt der Sender Servus TV im Rahmen einer Bewegungs-Initiative insgesamt 15 Millionen Euro für den im Vereinssport organisierten Nachwuchs zur Verfügung (mehr Details HIER).